Handelsbetriebe

 

Ob Sie als Großhändler oder als Einzelhandelsbetrieb tätig sind - die Haftungsrisiken sind sehr ähnlich: Sie haften im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht für Personen- und Sachschäden, die Sie auf Ihrem Betriebsgelände zu vertreten haben. Darüber hinaus haften Sie auch für Schäden, die durch die Produkte entstehen, mit denen Sie handeln. Hier ist jedoch die Händlerhaftung begrenzt auf bestimmte, durch den Händler zu vertretende Ursachen wie z.B. Falschberatung oder fehlerhafte Lagerung der Produkte. 

Für den besonderen Fall, dass Sie Handelsware aus dem Nicht-EU-Ausland importieren haften Sie wie der Hersteller dieser Produkte.

 

Die Sachwerte Ihres Betriebes, d.h. die Geschäftsgebäude, die Betriebseinrichtung, den Warenbestand sowie auch Ihren Fuhrpark können Sie durch spezielle Deckungskonzepte sichern. Speziell in der Sachversicherung ist die Angebotsvielfalt auf dem deutschen Versicherungsmarkt sehr groß. Auch die Kfz-Deckungskonzepte für Ihren Fuhrpark sollten individuell für Ihre Anforderungen geprüft werden.

 

 

 

Dienstleistungsbetriebe

 

Eine Sonderstellung nehmen hier die Freiberufler (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) ein. Für diese "beratenden Berufe" steht der Vermögensschaden durch Falschberatung im Vordergrund, weshalb hier auch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die wichtigste Deckung der Freiberufler darstellt - häufig auch als Pflichtversicherung geregelt.

 

Dienstleistungsbetriebe sind häufig auch reine Bürobetriebe, die kreative und/oder verwaltende Tätigkeiten übernehmen, hier z.B. die Werbeagentur oder der Hausverwalter. Auch hier steht in der Regel die Vermögensschaden-Deckung im Vordergrund.

 

Die Abgrenzung der Dienstleistungsbetriebe zu den Handwerksbetrieben ist nicht immer ganz leicht. Hier hilft die Handwerksordnung mit ihrer Zuordnung von Berufen in zulassungspflichtige Handwerke ("Meisterpflicht") und den zulassungsfreien Handwerken bzw. auch handwerksähnlichen Gewerben.

Die Absicherung der Sachwerte entspricht mit Ausnahme der Warenbestände der der Handelsbetriebe.


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Für Handels- und Dienstleistungsbetriebe gilt gleichermaßen: Die vorhandenen Risiken sind fach- und sachkundig vollständig zu ermitteln um eine saubere Risikoanalyse bzw. Bedarfsanalyse zu erstellen, die die Grundlage für versicherungstechnische Lösungen darstellt.

 

 

Sprechen Sie mich einfach an. Gerne finde ich mit Ihnen die passenden Lösungen!

 

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